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Gesellschaftliche Teilhabe

Das Angebot der gesellschaftlichen Teilhabe richtet sich an junge Menschen aus dem Autismus-Spektrum im Alter von 14 bis 18 Jahren, die noch nicht eigenständig wohnen und gerne am gesellschaftlich kulturellen Leben teilzunehmen möchten.

Wir bieten in diesem Rahmen eine professionelle autismusspezifische Beratung, Begleitung und Unterstützung an, die sich an den Interessen und Möglichkeiten der jungen Menschen orientiert. Diese kann unterschiedlichste Bereiche umfassen:

  • Herausarbeiten von eigenen Ideen z.B. für den Freizeitbereich
  • Entwicklung von Interessen z.B. in den Bereichen Sport, Kunst, Musik etc.
  • Ermittlung von Umsetzungsmöglichkeiten im Sozialraum
  • Begleitung von Aktivitäten
  • Begleiten und Dolmetschen von sozialen Kontakten


Wir übernehmen gerne einer aktiven Rolle im Helfernetzwerk. Entscheidend in der Ausgestaltung der Hilfe ist die Bereitschaft der jungen Menschen sie selbst mitzugestalten.

Finanzierungsmöglichkeiten
Die Ambulanten Dienste Königsborn stellen die geleisteten Stunden in Rechnung. Die Familien können diese, wenn ein Pflegerad vorhanden ist bei der Pflegekasse, zu Erstattung einreichen. Die Abrechnung erfolgt dort über den § 39 SGB XI oder § 45b SGB XI. Diese Stunden können auch über das Jugendamt oder den Kreis beantragt werden. Natürlich können Familien die Kosten auch selbst übernehmen. Gerne beraten wir Sie bei Interesse.


Eigenständiges Wohnen

Das eigenständige Wohnen unterstützt junge Menschen mit ASS die bereits in einer eigenen Wohnung leben bzw. diejenigen die zeitnah eigenständig wohnen möchten. Wir bieten vielfältige Möglichkeiten der Assistenz im Bereich der Alltags- und Lebensgestaltung an. Die Schwerpunkte entsprechen den von den Interessierten selbst formulierten und angestrebten Zielen, die auch im Teilhabeverfahren mit dem Kostenträger festgehalten werden. Priorität hat die größtmögliche Selbstständigkeit.

In den regelmäßigen Terminen die von autismusspezifisch ausgebildeten Fachkräften begleitet werden, bieten wir Unterstützung u.a. in den Bereichen:

  • Gestaltung Auszug aus dem Elternhaus/ Einzug in die eigene Wohnung
  • Entwicklung einer Tagesstruktur
  • Erarbeiten, Erlernen und Etablieren von Routinen und Ritualen
  • Hilfestellung, Beratung und Begleitung in alltäglichen Situationen s. Haushaltsführung, Erledigen von Einkäufen, Gestaltung von Freizeit etc.
  • Hilfestellung bei der Gesundheitspflege
  • Koordination und Begleitung bei behördlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Entwicklung individueller Ziele und Perspektiven s. Ausbildung/ beruf, Lebensführung
  • Soziales Dolmetschen
  • Hilfe in Krise- und Konfliktsituationen
  • Assistenz zur emotionalen und psychischen Stabilisierung


Die Übernahme einer aktiven Rolle im Helfernetzwerk ist Teil unseres professionellen Selbstverständnisses.

Finanzierungsgrundlage

  • Eingliederungshilfe für volljährige Menschen nach § 78, §90, § 99 und § 113SGB IX, zu beantragen beim Landschaftsverband (LWL)
  • Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, zu beantragen beim örtlichen Jugendamt bei jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr